2021 Meeting

Presse und Pressemitteilungen
Pressevertreter dürfen nicht an der APSARD-Jahrestagung teilnehmen, es sei denn, sie sind zugelassen oder eingeladen.
Presseanfragen werden auf folgende Weise bearbeitet:
– Presseanfrage per E-Mail an [email protected]
– Die Geschäftsstelle bittet um einen Presseausweis
– Die Geschäftsstelle sendet die Anfrage und den Ausweis zur Genehmigung an den APSARD-Präsidenten und ein bestimmtes Mitglied des APSARD Social Media and Website Committee zur Genehmigung
– Bis zur Genehmigung stellt die Geschäftsstelle einen Registrierungslink mit einem Promo-Code zur Verfügung, der eine kostenlose Registrierung ermöglicht.
Jede Pressemitteilung, die von einem Vortragenden, seinem Arbeitgeber oder einer anderen außenstehenden Person oder Einrichtung über einen für die APSARD-Jahrestagung geplanten Vortrag herausgegeben wird, muss bis zur Uhrzeit und zum Datum des Vortrags unter einem Embargo stehen und sollte deutlich machen, dass sie nicht von der APSARD genehmigt ist. Siehe Anhang II für den vollständigen Verhaltenskodex für die Presse.

Embargo-Politik
Presseveröffentlichungen und -sitzungen unterliegen einem Embargo bis zum Datum und zur Uhrzeit des Vortrags. Die APSARD hält sich strikt an ihre Embargo-Politik, die die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen vor dem Embargo-Datum und der Embargo-Zeit untersagt. Die ordnungsgemäße Nennung der Forschungspartner und die Nennung der APSARD und der APSARD-Jahrestagung sind erforderlich. Pressemitteilungen oder Zusammenfassungen von Inhalten des Treffens müssen vor der Veröffentlichung vom präsentierenden Autor genehmigt werden.