Arizona Residential Landlord-Tenant Law Guide

VERWEIGERUNG DER VERMIETUNG

Vermieter können die Vermietung verweigern, solange die Verweigerung nicht auf einem unzulässigen Grund beruht. Beispielsweise können Vermieter die Vermietung an Familien mit Kindern nicht verweigern, es sei denn, die Mietwohnung befindet sich in einer Unterteilung oder in einem Gebiet, das durch formale urkundliche Beschränkungen nur Erwachsenen vorbehalten ist oder das nach dem Fair Housing Act als Wohnung für ältere Personen gilt. A.R.S. § 33-1317.

Bundes- und einzelstaatliche Gesetze verbieten auch die Verweigerung der Miete an jemanden aufgrund seiner Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Familienstand, Behinderung oder nationaler Herkunft. Siehe 42 U.S.C. § 3604 für das Bundesgesetz und A.R.S. §§ 41-1491.14 und 41-1491.19 für die staatlichen Gesetze.

VERSTOSS DES VERMIETERS GEGEN DEN MIETVERTRAG

Wenn ein Vermieter den Mietvertrag wesentlich nicht einhält, kann der Mieter dem Vermieter eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen, in der er angibt, was der Vermieter getan oder nicht getan hat, und dass der Mietvertrag zu einem Zeitpunkt beendet wird, der nicht weniger als zehn Tage nach Erhalt der Mitteilung liegt, wenn der Verstoß nicht innerhalb von zehn Tagen behoben wird. A.R.S. § 33-1361(A).

Wenn der wesentliche Verstoß die Gesundheit und Sicherheit des Mieters beeinträchtigt, kann er oder sie dem Vermieter eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen, in der die Handlungen und Unterlassungen aufgeführt sind, die den Verstoß darstellen, und dass der Mietvertrag zu einem Zeitpunkt beendet wird, der nicht weniger als fünf Tage nach Erhalt der Mitteilung liegt, wenn der Verstoß nicht innerhalb von fünf Tagen behoben wird. A.R.S. § 33-1361(A).

Ein Mieter kann die Miete nicht zurückhalten, es sei denn, dies ist durch das Gesetz erlaubt. A.R.S. § 33-1368(B). Im Allgemeinen kann die Miete nur dann einbehalten werden, wenn der Vermieter es vorsätzlich oder fahrlässig versäumt hat:

  • fließendes Wasser,
  • Versorgungseinrichtungen;
  • angemessene Mengen an heißem Wasser;
  • Heizung, Klimaanlage, usw. zu liefern.

**Siehe A.R.S. § 33-1364 für die Details, was der Mieter in dieser Situation tun kann.