Benzylsalicylat

Siehe FDA Code of Federal Regulations für Benzylsalicylat

Der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) kam zu dem Schluss, dass Benzylsalicylat bei den derzeitigen Aufnahmemengen kein Sicherheitsrisiko darstellt, wenn es als Aromastoff verwendet wird. Siehe die JECFA-Sicherheitsbewertung von Benzylsalicylat:

Das Expertengremium der Flavor and Extract Manufacturers Association hat die Sicherheit von Benzylsalicylat überprüft und festgestellt, dass es für die Verwendung als Aromastoff allgemein als unbedenklich (GRAS) anerkannt ist. In Europa steht Benzylsalicylat auf der Liste der „allergenen“ Stoffe. Die europäische Kosmetikrichtlinie verpflichtet die Hersteller von Kosmetika und Körperpflegeprodukten, das Vorhandensein bestimmter allergener“ Stoffe in der Liste der Inhaltsstoffe anzugeben, wenn sie in dem Produkt in einer bestimmten Menge vorhanden sind (siehe Anhang III). Das Vorhandensein von Benzylsalicylat muss in der Liste der Inhaltsstoffe angegeben werden, wenn seine Konzentration folgende Werte übersteigt 0,001% in Produkten, die auf der Haut verbleiben, 0,01% in Produkten, die von der Haut abgespült werden.

Link zur EU-Kosmetikverordnung

Mehr Informationen über die Sicherheit von Duftstoffen.