Biokompatibilität

  1. Die Definition von Dorland Medical wird nach dem Williams Dictionary nicht empfohlen, da sie Biokompatibilität nur als das Fehlen einer Wirtsreaktion definiert und keine erwünschten oder positiven Wechselwirkungen zwischen dem Wirtsgewebe und den Biomaterialien einschließt.
  2. Sie wird auch als „Williams-Definition“ oder „William’s Definition“ bezeichnet. Sie wurde in der „European Society for Biomaterials Consensus Conference I“ definiert und kann in „The Williams Dictionary of Biomaterials“ nachgelesen werden.
  3. Die ASTM wird laut Williams Dictionary nicht empfohlen, da sie sich nur auf lokale Gewebereaktionen in Tiermodellen bezieht.
  4. Die vierte ist eine Erweiterung bzw. präzisere Version der ersten Definition, die sowohl die geringe Toxizität als auch die unterschiedlichen Anforderungen verschiedener medizinischer Anwendungen desselben Materials berücksichtigt.

Alle diese Definitionen beziehen sich auf Materialien und nicht auf Geräte. Dies ist ein Nachteil, da viele Medizinprodukte aus mehr als einem Material bestehen. Ein Großteil der präklinischen Prüfungen der Materialien wird nicht an den Produkten, sondern am Material selbst durchgeführt. Irgendwann müssen die Tests jedoch auch das Produkt einbeziehen, da die Form, die Geometrie und die Oberflächenbehandlung usw. des Produkts auch seine Biokompatibilität beeinflussen.

‚Biokompatibel’Bearbeiten

In der Literatur stößt man recht häufig auf die Adjektivform ‚biokompatibel‘. Nach der Definition von Williams macht dies jedoch keinen Sinn, da Biokompatibilität kontextabhängig ist, d.h. viel mehr als nur das Material selbst bestimmt das klinische Ergebnis des Medizinprodukts, zu dem das Biomaterial gehört. Dies weist auch auf eine der Schwächen der derzeitigen Definition hin, da ein Medizinprodukt in der Regel aus mehr als einem Material besteht.

Metallische Gläser auf Magnesiumbasis mit Zink- und Kalziumzusatz werden als potenziell biokompatible metallische Biomaterialien für biologisch abbaubare medizinische Implantate getestet

Biokompatibilität (oder Gewebekompatibilität) beschreibt die Fähigkeit eines Materials, bei bestimmungsgemäßer Anwendung eine angemessene Reaktion des Wirts hervorzurufen. Ein biokompatibles Material darf nicht völlig „inert“ sein; vielmehr ist die Angemessenheit der Wirtsreaktion entscheidend.

Vorgeschlagene UnterdefinitionenBearbeiten

Der Geltungsbereich der ersten Definition ist so weit gefasst, dass D. Williams versuchte, geeignete Untergruppen von Anwendungen zu finden, um engere Definitionen vornehmen zu können. In dem MDT-Artikel aus dem Jahr 2003 lauteten die gewählten Untergruppen und ihre Definitionen:

Biokompatibilität von langzeitimplantierten Produkten Die Biokompatibilität eines langzeitimplantierbaren Medizinprodukts bezieht sich auf die Fähigkeit des Produkts, seine vorgesehene Funktion mit dem gewünschten Grad der Inkorporation in den Wirt zu erfüllen, ohne unerwünschte lokale oder systemische Auswirkungen in diesem Wirt hervorzurufen. Biokompatibilität kurzzeitig implantierbarer Produkte Die Biokompatibilität eines Medizinprodukts, das absichtlich zu vorübergehenden diagnostischen oder therapeutischen Zwecken in das kardiovaskuläre System eingebracht wird, bezieht sich auf die Fähigkeit des Produkts, seine vorgesehene Funktion innerhalb des fließenden Blutes zu erfüllen, und zwar mit minimalen Wechselwirkungen zwischen dem Produkt und dem Blut, die die Leistung des Produkts beeinträchtigen, und ohne eine unkontrollierte Aktivierung von Zell- oder Plasmaproteinkaskaden auszulösen. Biokompatibilität von Tissue-Engineering-Produkten Die Biokompatibilität eines Gerüsts oder einer Matrix für ein Tissue-Engineering-Produkt bezieht sich auf die Fähigkeit, als Substrat zu fungieren, das die geeignete zelluläre Aktivität unterstützt, einschließlich der Erleichterung molekularer und mechanischer Signalsysteme, um die Geweberegeneration zu optimieren, ohne unerwünschte Wirkungen in diesen Zellen hervorzurufen oder unerwünschte lokale oder systemische Reaktionen im eventuellen Wirt zu induzieren.

In diesen Definitionen bezieht sich der Begriff der Biokompatibilität im Vergleich zu den drei ersten Definitionen eher auf Geräte als auf Materialien. Am 15. und 16. September 2005 fand in Sorrento eine Konsenskonferenz über Definitionen von Biomaterialien statt.