Der Unterschied zwischen Anlagen, Anhängen und Verzeichnissen

Was ist der Unterschied zwischen einem Verzeichnis und einem Anhang? Nicht viel. Wir bevorzugen es, einen Anhang, eine Anlage oder einen Nachtrag als „Anlage“ zu bezeichnen und aus dem Wortlaut des Vertrags deutlich zu machen, ob er als integraler Bestandteil des Rechtsdokuments gedacht ist oder nicht.

In den letzten 20 Jahren, in denen ich Verträge (wie IT-Verträge und SLAs) verfasst habe, wurden viele Anhänge entweder als „Anhang“, „Anlage“ oder „Zeitplan“ bezeichnet. Im Verlauf einer kürzlichen Vertragsverhandlung stellte sich die Frage nach der Bedeutung dieser Anhänge, insbesondere danach, welcher davon integraler Bestandteil der Vereinbarung ist und welcher nicht. Der richtige Sprachgebrauch in einem Vertrag ist sehr wichtig.

Anhang ist der Oberbegriff.

Der Unterschied zwischen einem Zeitplan und einem Anhang aus technischer Sicht

Nach Black’s Law Dictionary:

  • Ein Anhang ist „ein ergänzendes Dokument, das am Ende eines Schriftstücks angefügt ist.
  • Ein Anhang ist „etwas, das angehängt wird, wie ein Dokument an einen Bericht“.
  • Ein Verzeichnis ist „eine schriftliche Liste oder ein Inventar; insb,

Aus diesen Definitionen auf technischer Ebene:

  • Ein Anhang ist nicht Bestandteil des Vertrags, da er „eine detaillierte Darstellung der in dem Dokument erwähnten Angelegenheiten enthält“.
  • Ein Anhang „ergänzt“ den Vertrag und ist Teil des Vertrags. Es handelt sich um eine Anlage, die für die Gültigkeit der Vereinbarung immer entscheidend ist.
  • Eine Anlage ist ein von der Vereinbarung getrenntes Dokument – ein Bericht.

Nach diesem Verständnis

  • wenn die Anlage für die Gültigkeit der Vereinbarung entscheidend ist, sollte die Anlage als Anhang bezeichnet werden.
  • Wenn die Anlage Informationen enthält, die von einer Vertragspartei geändert werden können, ohne die Gültigkeit der Vereinbarung zu beeinträchtigen oder ohne dass eine Vereinbarung geändert werden muss, dann sollte die Anlage als Anhang bezeichnet werden.

Die obige Erklärung bezieht sich auf die verwendeten Wörter und ihre Bedeutung auf technischer Ebene.

Aus der Sicht der einfachen Sprache

Aus der Sicht von Andrew Weeks (einem unserer Gurus für einfache Sprache) kann (und sollte) man dies jedoch aus der Sicht der praktischen, einfachen Sprache betrachten. Einem Anhang, einer Anlage oder einem Zeitplan ist gemeinsam, dass sie alle „Anhänge“ sind. Daher sollten Sie auf „Anlage 1“ und nicht auf „Anhang 1“ oder „Anlage 1“ verweisen und aus dem Wortlaut der Vereinbarung deutlich machen, ob sie als integraler Bestandteil der Vereinbarung gedacht sind oder nicht. Man könnte eine Anlage auch als „Liste“ bezeichnen.

Der bloße Umstand, dass eine Anlage vor der Unterzeichnung der Vereinbarung ein eigenständiges Dokument war, bedeutet nicht, dass sie diesen Status in Zukunft notwendigerweise immer hat, d.h. ihre rechtliche Bedeutung kann in dem Moment „eingefroren“ werden, in dem die Vereinbarung mit ihr als Anlage unterzeichnet wird (in der Regel paraphiert). Änderungen am Originaldokument (von dem eine Kopie beigefügt wurde) ändern dann in der Regel nicht die Vereinbarung selbst, es sei denn, dies war eindeutig beabsichtigt.

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