Die Bethesda-Konferenz Nr. 36 und die Konsensempfehlungen der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie haben einen Vergleich der amerikanischen und europäischen Kriterien für die Zulassung und Disqualifikation von Leistungssportlern mit kardiovaskulären Anomalien überprüft.
Das Bestreben, das Risiko von Todesfällen auf dem Sportplatz zu verringern, veranlasste die American Heart Association und die Europäische Gesellschaft für Kardiologie (ESC), Konsensrichtlinien für Entscheidungen über die Eignung und Disqualifikation von Leistungssportlern mit kardiovaskulären Anomalien zu erstellen. Seit 2005 stützen sich Ärzte aus verschiedenen Teilen der Welt auf die Bethesda-Konferenz Nr. 36 und die ESC-Konsensdokumente. Die beiden Konsensdokumente entstammen weitgehend unterschiedlichen kulturellen, sozialen und rechtlichen Hintergründen in den USA und Europa, und obwohl einige Empfehlungen ähnlich sind, schlagen die Bethesda Conference #36 und die ESC-Konsensdokumente in einigen Fällen unterschiedliche Ansätze für Disqualifizierungsentscheidungen und Implikationen für die klinische Praxis vor, wodurch die Möglichkeit besteht, dass Verwirrung und Diskrepanzen das Management von Leistungssportlern mit kardiovaskulären Erkrankungen beeinträchtigen. Im vorliegenden Artikel werden die Unterschiede zwischen den beiden Dokumenten kritisch betrachtet, mit besonderem Augenmerk auf genetische Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die für den plötzlichen Herztod bei jungen Sportlern relevant sind, und zwar durch das Prisma unterschiedlicher kultureller Hintergründe, gesellschaftlicher Einstellungen und auch Wahrnehmungen hinsichtlich des Haftungsrisikos in den USA und Europa. Abschließend scheint es angebracht, zu gegebener Zeit zu erwägen, aktualisierte Empfehlungen für die Sporttauglichkeit/Disqualifikation zusammenzustellen, die sowohl die US-amerikanische als auch die europäische Sichtweise berücksichtigen, mit dem Ziel, ein einzigartiges und maßgebliches Dokument zu schaffen, das für die globale Sportmedizingemeinschaft gilt.