Kann man für versehentlichen Ladendiebstahl verhaftet werden?

Sie sind mit Ihren Kindern in Ihrem Lieblingskaufhaus. Es ist ein hektischer Samstagmorgen, und die Kinder schnappen sich die Sachen aus den Regalen. Du stellst sie zurück, merkst aber nicht, dass du eines übersehen hast.

Du bist mit der Kasse fertig und gehst zur Tür, als der Diebstahlschutzalarm losgeht. Die Diebstahlsicherung hat einen unbezahlten Artikel entdeckt, und als Nächstes stehen Sie im Hinterzimmer und reden mit dem Geschäftsführer. Könnten Sie unter diesen Umständen wegen versehentlichen Ladendiebstahls verhaftet werden?

Absicht

Eine Anschuldigung wegen Diebstahls oder Ladendiebstahls erfordert den Nachweis der Absicht. Es reicht nicht aus, einfach einen Gegenstand aus dem Laden zu nehmen. Das Gesetz definiert Diebstahl als die Absicht, das Eigentum einer anderen Person ohne deren Zustimmung an sich zu nehmen und es dauerhaft zu behalten.

In unserem obigen Beispiel liegt keine Absicht vor, den Gegenstand zu stehlen. Es ist ein Irrtum. Die Filialleiter sehen das jedoch möglicherweise anders. Je nach den Umständen können sie die Strafverfolgungsbehörden auffordern, einen Polizeibericht einzureichen.

In den meisten Fällen werden die Ladenbesitzer den Vorsatz durch die Überprüfung der Sicherheitsaufzeichnungen feststellen. Wenn, wie oben beschrieben, ein Kind den Gegenstand aufhebt und versteckt, werden sie wahrscheinlich keine Anzeige erstatten. Wenn jedoch jemand den Artikel aus dem Regal genommen hat, während er sich verdächtig umgesehen hat, oder wenn er ihn an seiner Person versteckt hat, wären dies beides Beispiele für den Nachweis von Vorsatz.

Strafen

Wenn die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden, ist es am besten, zu schweigen. Wenn Sie mit den Ladenbesitzern oder der Polizei sprechen, erhalten diese nur weitere Beweise, die sie gegen Sie verwenden können, selbst wenn der Ladendiebstahl nur ein Zufall war.

Bleiben Sie stattdessen ruhig und nennen Sie der Polizei nur Ihren Namen, wenn sie danach fragen. Wenn die Polizei Sie festnehmen will, weigern Sie sich höflich, Fragen zu beantworten. Bitten Sie schließlich darum, mit einem Anwalt zu sprechen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann dabei helfen, den fehlenden Vorsatz bei einem versehentlichen Ladendiebstahl nachzuweisen.

Wenn Sie wegen Ladendiebstahls angeklagt sind, sollten Sie eine rechtliche Vertretung in Betracht ziehen. Wenn Sie möchten, dass ein erfahrener Strafverteidiger aus Milwaukee von Law Offices of Christopher J. Cherella Ihren Fall beurteilt, senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie (414) 882-8382 an.