Klage gegen Arlene’s Flowers

Die ersten beiden Rechtsfälle, Ingersoll gegen Arlene’s Flowers und State of Washington gegen Arlene’s Flowers, wurden von Richter Salvador Mendoza vom Benton County Superior Court zu einem einzigen Fall zusammengefasst, um die Beweislage zu klären.

Die erste Zivilklage, Ingersoll gegen Arlene’s Flowers, wurde von einem schwulen Paar eingereicht, nachdem Barronelle Stutzman, die Inhaberin von Arlene’s Flowers, Blumenarrangements für ihre Hochzeit abgelehnt hatte. Das Paar war seit neun Jahren Kunde in Stutzmans Geschäft, doch als sie sie baten, Blumen für ihre Hochzeit zu besorgen, lehnte die Floristin dies unter Hinweis auf ihre christliche Überzeugung ab. Das gleichgeschlechtliche Paar, dem Stutzman die Dienste verweigerte, Robert Ingersoll und Curt Freed, wurde bei seiner Klage gegen das Geschäft wegen Diskriminierung gemäß den Antidiskriminierungsgesetzen des Staates Washington von der ACLU vertreten. Die Anwälte der ACLU schlugen in der Klage einen Vergleich mit folgenden Bedingungen vor Eine öffentliche Entschuldigung von Stutzman, eine Spende von 5.000 Dollar an ein örtliches LGBT-Jugendzentrum und die Zusage, Kunden nicht mehr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung abzulehnen. Die Rechtsgruppe, die Stutzman vertritt, Alliance Defending Freedom, lehnte das Vergleichsangebot mit der Begründung ab, sie dürfe nicht gezwungen werden, ihre religiösen Überzeugungen zu verletzen.

Die zweite Klage gegen Stutzman war eine Verbraucherschutzklage des Generalstaatsanwalts Bob Ferguson. Die Prämisse der Klage, State of Washington v. Arlene’s Flowers, wurde von Ferguson eingereicht, um das Verbraucherschutzgesetz des Staates aufrechtzuerhalten. Bei einem Vergleich würde die Entscheidung eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Dollar nach dem Washingtoner Verbraucherschutzgesetz, eine Kostenzahlung in Höhe von 1 Dollar und die Zusage, in Zukunft nicht mehr zu diskriminieren, mit sich bringen. Stutzman antwortete jedoch, dass sie der Aufforderung nicht nachkommen werde, wobei sich ihr Anwalt auf die Verfassung des Bundesstaates hinsichtlich der „Gewissensfreiheit in allen Fragen der religiösen Gesinnung“ berief. Nach Stutzmans Antwort entschied Richter Alexander Ekstrom vom Benton County Superior Court am 7. Januar 2015, dass sie in ihrer persönlichen Eigenschaft verklagt werden kann.

Eine dritte Klage, Arlene’s Flowers gegen Ferguson, wurde als Gegenklage von Stutzman eingereicht, um finanzielle Härten geltend zu machen, die ihr durch die beiden vorangegangenen Klagen entstanden sind.

Richter Ekstrom entschied am 18. Februar 2015, dass Stutzman in beiden Fällen gegen das Antidiskriminierungsgesetz des Bundesstaates verstoßen hat. Am nächsten Tag kündigten die Anwälte von Stutzman an, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen würden. Am 27. März 2015 ordnete Richter Ekstrom an, dass Stutzman eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Dollar und 1 Dollar für Gerichtskosten und Gebühren zahlen muss.

Über GoFundMe erhielt Stutzman über 174.000 Dollar an Einzelspenden, bevor die Website ihre Spendenseite unter Hinweis auf einen Verstoß gegen ihre Nutzungsbedingungen entfernte. GoFundMe erklärte, dass seine Richtlinien Spendenkampagnen verbieten, die es als diskriminierend ansieht.

Am 15. November 2016 vertrat Generalstaatsanwalt Ferguson persönlich den Fall vor dem Obersten Gerichtshof von Washington; die Anhörung fand vor einem Publikum in einem Hörsaal auf dem Campus des Bellevue College statt. Am 16. Februar 2017 entschied der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates einstimmig gegen Stutzman und stellte fest, dass ihre Blumenarrangements keine geschützte freie Meinungsäußerung darstellen und dass die Bereitstellung von Blumen für eine gleichgeschlechtliche Hochzeit nicht als Befürwortung der gleichgeschlechtlichen Ehe gewertet werden kann. Richterin Sheryl Gordon McCloud wies Stutzmans Klage auf freie Meinungsäußerung zurück und schrieb: „In diesem Fall geht es genauso wenig um den Zugang zu Blumen, wie es in Bürgerrechtsfällen um den Zugang zu belegten Brötchen ging.“

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Bundesstaates reichte Stutzman eine Petition für ein „writ of certiorari“ beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein, in der sie darum bat, den Fall anzuhören. Während dieses Verfahrens war ein ähnlicher Fall, Masterpiece Cakeshop v. Colorado Civil Rights Commission, bis zum Obersten Gerichtshof gelangt, der Anfang Juni 2018 entschieden wurde. Das Urteil wurde aus verfahrenstechnischen Gründen gefällt, da die religiösen Ansichten des Bäckereibesitzers von der Bürgerrechtskommission von Colorado mit Feindseligkeit behandelt wurden, und es wurde eine neue Anhörung angeordnet. Stutzman erklärte daraufhin, dass ihre religiösen Ansichten auch vom Staat Washington angefeindet worden seien, und beantragte eine ähnliche erneute Anhörung. Am 25. Juni 2018 gab der U.S. Supreme Court dem Antrag auf ein „writ of certiorari“ statt, hob das Urteil auf und verwies den Fall zur weiteren Prüfung im Lichte der Masterpiece Cakeshop-Entscheidung an das Oberste Gericht von Washington zurück. Am 6. Juni 2019 entschied der Oberste Gerichtshof von Washington erneut einstimmig gegen Stutzman und stellte fest, dass es keine Beweise für religiöse Animosität gibt. Stutzmans Anwälte haben erneut beantragt, dass der Oberste Gerichtshof der USA ihren Fall übernimmt.