Malariamittel bei systemischem Lupus erythematodes: Verwendung in der Schwangerschaft

Die 4-Aminochinolin-Radikale enthaltenden Malariamittel werden auch bei der Behandlung verschiedener Bindegewebserkrankungen eingesetzt, darunter systemischer Lupus erythematodes (SLE) und rheumatoide Arthritis. Diese Mittel sind besonders nützlich bei der Behandlung von entzündlicher Polyarthritis und Hauterkrankungen. Indem sie den pH-Wert in intrazellulären Kompartimenten anheben, greifen sie in die normale Phagozytosefunktion ein und können so die Antigenverarbeitung beeinträchtigen. Zu den weiteren Wirkungen gehört die Hemmung der Thrombozytenaggregation, was bei Patienten mit Phospholipid-Antikörpern (aPL) von Vorteil ist, von denen bekannt ist, dass sie für wiederkehrende arterielle und venöse klinische thrombotische Ereignisse prädisponiert sind. Hydroxychloroquin senkt auch nachweislich die Serumlipidwerte, einschließlich Cholesterin, Triglyceride und Lipoproteine niedriger Dichte. Da inzwischen bekannt ist, dass Patienten mit SLE ein erhöhtes Risiko für eine beschleunigte Arterienbildung und eine vorzeitige Herzerkrankung haben, könnte diese Wirkung für diese Patienten einen zusätzlichen Nutzen darstellen. Die Verwendung von Malariamitteln, die 4-Aminochinolin-Radikale enthalten, während der Schwangerschaft ist umstritten. Es ist bekannt, dass diese Wirkstoffe die Plazenta passieren können und sich in den pigmentierten Geweben des Fötus ablagern. Diese Erkenntnisse haben zu der Empfehlung geführt, dass diese Mittel bei Patientinnen mit Bindegewebserkrankungen in der Schwangerschaft abgesetzt werden sollten, obwohl sie seit langem zur Malariaprophylaxe bei schwangeren Frauen, die in Malariagebiete reisen, empfohlen werden. Da ein Aufflackern der SLE-Krankheit nach dem Absetzen dieser Mittel dokumentiert wurde und ein Aufflackern der SLE-Krankheitsaktivität sich bekanntermaßen nachteilig auf das Schwangerschaftsergebnis bei SLE-Patientinnen auswirkt, sind wir der Meinung, dass diese Mittel bei Lupus-Patientinnen während der Schwangerschaft nicht abgesetzt werden sollten, insbesondere wenn die bekannte terminale Eliminationshalbwertszeit 1 bis 2 Monate beträgt.