Shopper’s Guide to Pesticides in Produce™
MITTWOCH, 20. MÄRZ 2019
Äpfel stehen in der Regel ganz oben auf der EWG’s Dirty Dozen™ Liste, weil sie durchschnittlich 4,4 Pestizidrückstände enthalten, darunter einige in hohen Konzentrationen. Eine Chemikalie, die auf Äpfeln gefunden wurde, hat eine intensive internationale Debatte ausgelöst, die USA und Europa auf einen radikal unterschiedlichen Kurs gebracht und den Amerikanern einen weiteren Grund gegeben, Bio-Äpfel zu kaufen.
Nur wenige Amerikaner sind sich dessen bewusst, aber die meisten konventionell angebauten Äpfel sind mit Diphenylamin getränkt, einer antioxidativen chemischen Behandlung, die verwendet wird, um zu verhindern, dass die Schale von Äpfeln in der Kühllagerung braune oder schwarze Flecken entwickelt, die als „Lagerverbrühung“ bekannt sind. Bei Tests von rohen Äpfeln, die von Wissenschaftlern des Landwirtschaftsministeriums im Jahr 2016, dem letzten Jahr, für das Daten verfügbar sind, durchgeführt wurden, wurde Diphenylamin auf 80 Prozent der Äpfel gefunden, mit einer durchschnittlichen Konzentration von 0,28 Teilen pro Million.1
Amerikanische Apfelbauern behaupten, dass Diphenylamin eine harmlose Behandlung ist. Die europäischen Behörden hingegen sind nicht davon überzeugt, dass Diphenylamin harmlos ist, und haben 2014 eine Beschränkung für den Import von Äpfeln und Birnen erlassen, die mit dieser Chemikalie behandelt wurden.2
Da Diphenylamin nach der Ernte auf die Früchte gesprüht wird, wird es bei Tests des USDA in Äpfeln häufiger und in höheren Konzentrationen gefunden als die meisten anderen Pestizidrückstände. (Diphenylamin ist als Pestizid zugelassen, tötet aber keine Insekten, Unkräuter oder Pilze). Diphenylamin wurde auch in 36 Prozent der Proben von Apfelmus gefunden, allerdings in viel geringeren Konzentrationen.
Die Umweltschutzbehörde überprüfte 1998 die Sicherheit von Diphenylamin und kam zu dem Schluss, dass seine Verwendung kein unannehmbares Risiko für Mensch oder Umwelt darstellt.3 Sie aktualisierte ihre Sicherheitsbewertung im Jahr 2018 und kam zu dem Schluss, dass die zulässige Höchstkonzentration von Diphenylamin auf Äpfeln bei 10 Teilen pro Million bleiben sollte.
Im Gegensatz dazu führen die europäischen Regulierungsbehörden das Fehlen von Beweisen für Schäden auf unzureichende Untersuchungen zurück. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Hersteller von Diphenylamin nicht genügend Tests durchgeführt haben, um die Sicherheit ihres Produkts und der Chemikalien, die sich beim Abbau bilden, nachzuweisen.4
Die Bedenken der europäischen Behörden konzentrieren sich auf die mögliche Bildung von Nitrosaminen auf mit Diphenylamin behandeltem Obst. Nitrosamine entstehen, wenn sich stickstoffhaltige Verbindungen mit Aminen, wie Diphenylamin, verbinden. Nitrosamine verursachen bei Labortieren Krebs, und einige Studien haben ergeben, dass Menschen, die Lebensmittel mit Nitrosaminen essen, erhöhte Raten von Magen- und Speiseröhrenkrebs aufweisen.5 Seit den 1970er Jahren haben europäische Regierungsbehörden Lebensmittel und Verbraucherprodukte reguliert, um die Konzentration von Chemikalien zu begrenzen, die als Bausteine von Nitrosaminen dienen können.
Da Amerikaner im Durchschnitt mehr als 10 Pfund rohe Äpfel pro Jahr essen,6 könnten selbst geringe Nitrosamingehalte in Äpfeln ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.
Die Industrie legte eine Studie vor, in der drei unbekannte Chemikalien auf mit Diphenylamin behandelten Äpfeln in Konzentrationen von mehr als 50 Teilen pro Milliarde nachgewiesen wurden, konnte aber nicht feststellen, ob es sich bei einer dieser Chemikalien um Nitrosamine handelt. Es wurde nicht untersucht, ob sich Nitrosamine in mit Diphenylamin behandelten Äpfeln bilden, die zu Apfelsaft oder Apfelmus verarbeitet werden.
Die europäischen Regulierungsbehörden stellten die Theorie auf, dass Nitrosamine entstehen könnten, wenn sich Diphenylamin – entweder während der Lagerung oder bei der Verarbeitung der Früchte – mit einer Stickstoffquelle verbindet, einem in der Umwelt allgegenwärtigen Element. Es gab jedoch kaum Beweise dafür, dass diese chemische Reaktion tatsächlich stattfand. Ab 2008 baten sie die Hersteller von Diphenylamin um Daten, aus denen hervorging, ob sich Nitrosamine oder andere schädliche Chemikalien bildeten, wenn Behälter mit Diphenylamin in den Regalen standen, wenn Obst mit Diphenylamin behandelt und lange gelagert wurde oder wenn mit Diphenylamin behandeltes Obst zu Säften, Pürees und Soßen verarbeitet wurde.7
Im Jahr 2012 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, das europäische Gremium, das die Risiken von Pestiziden bewertet, zu dem Schluss, dass die Industrie keine ausreichenden Informationen vorgelegt hatte und dass es aufgrund der vielen Datenlücken unmöglich war, die Sicherheit von Diphenylamin zu bestätigen. Die EU senkte den zulässigen Diphenylamingehalt für Importe auf 0,1 ppm.8
Europa setzte einen vorläufigen Rückstandswert von 0,1 ppm fest, der 2018 auslief. Der Grund dafür, dass der zulässige Diphenylamingehalt nicht auf Null festgesetzt wurde, war, dass unbehandelte Äpfel manchmal Spuren von Diphenylamin enthalten können, selbst wenn sie nur in Einrichtungen gelagert werden, in denen mit Diphenylamin beschichtete Äpfel gelagert wurden. Um diese Art von Kreuzkontamination zu vermeiden, verwenden amerikanische Erzeuger, die Äpfel und Birnen nach Europa exportieren, spezielle diphenylaminfreie Lagerhäuser.
Die EPA hat nur wenige Schritte unternommen, um auf das europäische Verbot oder die Bedenken der EU bezüglich Nitrosaminen zu reagieren. Auf ihrer Website heißt es, dass eine Überprüfung der Neuregistrierung im Gange ist und eine vorläufige Entscheidung 2019 veröffentlicht wird.
Bis die Sicherheit von Diphenylamin bestimmt werden kann, empfiehlt die EWG den Verzehr von Bio-Äpfeln, Apfelsaft, Apfelmus und Birnen, um das Risiko der Aufnahme von Nitrosaminen und anderen potenziell gefährlichen Pestizidrückständen zu minimieren.
- USDA, Pesticide Data Program: Annual Summary, Calendar Year 2016. U.S. Department of Agriculture, Februar 2018.
- Europäische Kommission, Verordnung Nr. 772/2012 der Europäischen Kommission vom 8. August 2013 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Diphenylamin in oder auf bestimmten Erzeugnissen. Amtsblatt der Europäischen Union, 2013, L 217/2. Verfügbar unter eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:217:0001:0027:DE:PDF
- EPA, Reregistration Eligibility Decision (RED) Diphenylamine. EPA738-R-97-010. Environmental Protection Agency, April 1998. Verfügbar unter https://archive.epa.gov/pesticides/reregistration/web/pdf/2210red.pdf
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Conclusion on the Peer Review of the Pesticide Risk Assessment of the Active Substance Diphenylamine. EFSA Journal, 2012, 10(1):2486-2527.
- National Toxicology Program, N-nitrosamines. Report on Carcinogens, Fourteenth Edition, 2016. Verfügbar unter ntp.niehs.nih.gov/ntp/roc/content/profiles/nitrosamines.pdf
- USDA, Food Availability and Consumption: Apples and Oranges Are America’s Top Fruit Choices, November 29, 2018. Verfügbar unter www.ers.usda.gov/data-products/ag-and-food-statistics-charting-the-essentials/food-availability-and-consumption/
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Conclusion Regarding the Peer Review of the Pesticide Risk Assessment of the Active Substance Diphenylamine. EFSA Scientific Report, 2008, 188.
- Europäische Kommission, Verordnung (EU) Nr. 772/2012 der Europäischen Kommission vom 8. August 2013 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Diphenylamin in oder auf bestimmten Erzeugnissen. Amtsblatt der Europäischen Union, 2013, L 217/2. Verfügbar unter eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:217:0001:0027:DE:PDF