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Kann man einen Buchhalter wegen Fehlverhaltens verklagen? Die kurze Antwort lautet ja.

Wenn Ihr vertrauter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater einen Fehler gemacht hat, der zu überhöhten Steuerzahlungen oder anderen finanziellen Verlusten geführt hat oder Sie ins Fadenkreuz der IRS Criminal Investigation Division gebracht hat, kann Ihr Buchhalter für Kunstfehler haftbar sein.

Wenn Sie ein Dritter sind, z. B. ein Investor oder ein Kreditgeber, und Sie sich auf die geprüften Finanzdaten oder die Stellungnahmen eines Wirtschaftsprüfers verlassen haben und Ihr Vertrauen auf die geprüften Finanzdaten oder Stellungnahmen Ihnen einen finanziellen Schaden zugefügt hat, können Sie eine Klage wegen CPA-Fehlverhaltens oder Buchführungsfehlverhaltens anstrengen.

CPAs und Wirtschaftsprüfer haben ihren Kunden gegenüber die Pflicht, innerhalb bestimmter Standards zu handeln und gebührende Sorgfalt walten zu lassen. CPAs und Wirtschaftsprüfer sind an die Generally Accepted Auditing Standards (GAAS) und die Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) gebunden. Wenn ein CPA entweder absichtlich oder rücksichtslos diese festgelegten Grundsätze missachtet und Sie aufgrund seines Versagens oder seiner Fahrlässigkeit geschädigt werden, liegt ein Fall von Bilanzierungsfehlern vor.

Ein Fall von Bilanzierungsfehlern kann auch eintreten, wenn ein CPA das IRS Circular 230 nicht befolgt. Circular 230 besteht aus Vorschriften, die die Praxis vor dem Internal Revenue Service regeln. Diese Vorschriften gelten für alle bezahlten Steuererklärungsvorbereiter. Die Nichtbeachtung dieser Regeln und Vorschriften kann einen Betrug oder ein CPA-Fehlverhalten darstellen. Möglicherweise müssen Sie den CPA auch beim IRS melden, indem Sie das IRS-Formular 3949-A verwenden.

Um festzustellen, ob Sie Opfer eines Fehlverhaltens bei der Buchführung geworden sind, stellen Sie sich die folgenden Fragen:

  • Hat mein CPA mich angelogen?
  • Hat mein CPA falsche Angaben gemacht, um sein Fehlverhalten zu verbergen?
  • Hat mein CPA mich unqualifiziert beraten?
  • Hat mein CPA eine unsachgemäße Prüfung durchgeführt?
  • Hat mein CPA falsche Ratschläge in Bezug auf Buchhaltungsfragen erteilt?
  • Hat mein CPA bei internen Finanzprüfungen absichtlich falsche Angaben gemacht?
  • Hat mein CPA eine falsche Steuererklärung abgegeben?
  • Hat mein CPA eine falsche Steuerberatung erteilt?
  • Hat mein CPA bei einer Prüfung eine Veruntreuung nicht aufgedeckt?
  • Hat mein CPA falsche Finanzinformationen bescheinigt?
  • Hat mein CPA bei der Geldwäsche geholfen?
  • Hat mein CPA Betrug begangen?
  • Hat mein CPA den Aktienwert durch Manipulation der Finanzberichte manipuliert?
  • Hat mein CPA seine Arbeit nicht gemacht und ich Geld verloren?
  • Hat mein CPA meine Unterlagen gestohlen?
  • Hatte mein CPA einen Interessenkonflikt?
  • Hat mein CPA meine Steuererklärung verspätet eingereicht?
  • Hat mein CPA vertrauliche Informationen ohne meine Erlaubnis weitergegeben?
  • Hat mein CPA die Grenze überschritten und ohne die richtige Lizenz oder Berechtigung als Anwalt praktiziert?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „ja“ beantwortet haben, sind Sie möglicherweise Opfer eines Bilanzierungsfehlers geworden. Minns & Arnett sind Anwälte für Bilanzierungsfehler, die Ihnen dabei helfen können, festzustellen, ob Sie einen Fall von Bilanzierungsfehlern gegen Ihren Buchhalter oder CPA haben. Bilanzierungsfehler sind sehr komplex, und es ist wichtig, einen erfahrenen Anwalt für Bilanzierungsfehler zu beauftragen, um den Fall zu gewinnen.