Verwaltung von Feuchtgebieten auf Ihrem Grundstück

Wenn sich Feuchtgebiete auf Ihrem Grundstück befinden

Wenn sich Feuchtgebiete auf Ihrem Grundstück befinden und Sie eine Landschaftsgestaltung vornehmen oder Ihren Lebensraum im Freien vergrößern möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten.

  • Das Feuchtgebiet meiden/erhalten. Lassen Sie die Vegetation natürlich und gestalten Sie die Landschaft drum herum. Genießen Sie den Wert von Feuchtgebieten für die Tierwelt und schätzen Sie, dass Regenwasser viel lieber in einem Feuchtgebiet Zuflucht sucht als in Ihrem Keller!
  • Landschaft gestalten, ohne Erde hinzuzufügen oder zu entfernen. Der Clean Water Act verbietet nicht das Abschneiden der Vegetation oberhalb der Bodenoberfläche, wohl aber das Entfernen von unterirdischen Stümpfen oder Wurzeln (Tulloch-Regel).
  • Schneiden und stutzen Sie die Bäume und Sträucher an oder leicht oberhalb der Bodenoberfläche. Lassen Sie alle Stümpfe und großen Wurzeln an Ort und Stelle. Sie dürfen krautige (weichstämmige) Vegetation in einem Feuchtgebiet mähen.

Denken Sie daran

  • In Superior sind Feuchtgebiete in der Regel sehr flach und wasserführend, weil das Land flach ist und die Böden aus Lehm bestehen. Die meisten Feuchtgebiete, vor allem in der Nachbarschaft, sind nur ein paar Wochen im Jahr feucht und meist trocken genug, um darin herumzulaufen, ohne nass zu werden!
  • Bäume und Sträucher saugen viel Wasser auf. Wenn Sie also Bäume und Sträucher in Ihrem Feuchtgebiet entfernen, werden Sie vielleicht feststellen, dass das stehende Wasser tiefer ist und im Frühjahr und nach Stürmen länger stehen bleibt.

Vorschriften für Feuchtgebiete

Auswirkungen auf Feuchtgebiete werden auf Bundesebene durch die Abschnitte 404 und 401 des Clean Water Act geregelt, der vom U.S. Army Corps of Engineers und dem Wisconsin Department of Natural Resources verwaltet wird. Auf bundesstaatlicher Ebene gibt es mehrere Vorschriften zum Schutz der Wasserqualität und des öffentlichen Eigentums, die vom Wisconsin Department of Natural Resources verwaltet werden.
Die Vorschriften für Feuchtgebiete verhindern die „Einleitung“ von Baggergut oder Füllmaterial, einschließlich der Verlagerung von Böden (Tulloch-Regel), in ein Feuchtgebiet.
Für jede Tätigkeit, bei der Füllmaterial in Feuchtgebiete eingeleitet wird, ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Darüber hinaus können wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich sein, wenn das Projekt auch ein schiffbares Gewässer wie einen See oder einen Bach betrifft oder sich in unmittelbarer Nähe befindet. Genehmigungen nach Abschnitt 10 des Bundesgesetzes über Flüsse und Häfen (Rivers and Harbors Act) und/oder nach Kapitel 30 des Bundesstaates (Gewässer) können erforderlich sein. Feuchtgebiete können auch den staatlichen/örtlichen Gesetzen/Verordnungen über die Zonierung von Feuchtgebieten im Uferbereich unterliegen.

Zuständigkeiten für behördliche Entscheidungen

In Superior werden behördliche Entscheidungen über Feuchtgebiete im Allgemeinen von Mitarbeitern des Ingenieurkorps und des Department of Natural Resources getroffen. In bestimmten Gebieten, die im Sondergebietsmanagementplan der Stadt Superior enthalten sind, verfügt die Stadt auch über Mitarbeiter, die bei der Regulierung von Feuchtgebieten helfen.
Wenn die Behördenmitarbeiter frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden, können sie Ihnen besser helfen, Ihre Rechte und Pflichten bei der Bewirtschaftung von Feuchtgebieten auf Ihrem Grundstück zu verstehen, und Ihnen dabei helfen, Ihr Projekt so zeit- und energieeffizient wie möglich auf den Weg zu bringen.

Federal Wetlands Regulations

Für weitere Informationen über das Federal Wetland Regulatory Program besuchen Sie die Website des US Army Corp of Engineers und laden Sie den USACE Wetland and Waters Permitting Guide herunter oder kontaktieren Sie:

Bill Sande

U.S. Army Corps of Engineers
Email Bill Sande
15945 Rivers Edge Drive Suite 240
Hayward, WI 54843
Ph: (715) 934-2170

State Wetland Regulations

Weitere Informationen über das State Wetland Regulatory Program finden Sie auf der Website des Wisconsin Department of Natural Resources oder kontaktieren Sie:

Steve LaValley

Wisconsin Department of Natural Resources
Email Steve LaValley
1701 N. 4th Street
Superior, WI 54880