Visum für Bulgarien

Allgemeine Informationen

WICHTIGES UPDATE!

Aufgrund des COVID-19 Ausbruchs nehmen wir derzeit keine Visumanträge an, außer von Familienmitgliedern bulgarischer Staatsbürger, Studenten und Inhabern von Diplomaten- oder Dienstpässen.

Bulgarien und die gemeinsame Visapolitik der Europäischen Union

Bulgarien stellt derzeit nur nationale Visa aus. Diese Visa berechtigen nicht zur Einreise in den Schengen-Raum, aber sie können zur Einreise nach Rumänien, Kroatien oder Zypern verwendet werden (für die Bedingungen fragen Sie bitte die nächstgelegene Botschaft).

Download Visumantragsformular

Visumfreie Regelung für Inhaber mehrerer Schengen-Visa für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen

Bulgarien wendet eine visumfreie Regelung für Inhaber gültiger Schengen-Visa an. Sie haben das Recht, in die Republik Bulgarien einzureisen und sich dort für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten innerhalb eines Sechsmonatszeitraums ab dem Datum der ersten Einreise aufzuhalten, ohne dass sie ein bulgarisches Visum für den kurzfristigen Aufenthalt benötigen.

Visumfreie Regelung für Inhaber gültiger Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, die von Rumänien, Zypern und Kroatien für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ausgestellt wurden

Im Jahr 2014 hat der Ministerrat der Republik Bulgarien einen Beschluss gefasst, wonach unser Land ab dem Zeitpunkt des Beitritts Bulgariens zum Schengen-Raum einseitig eine visumfreie Regelung für Inhaber gültiger Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, die von Rumänien, Zypern und Kroatien für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ausgestellt wurden, anwenden wird. Sie werden das Recht haben, in die Republik Bulgarien einzureisen und sich dort für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufzuhalten, ohne ein bulgarisches Visum für einen Kurzaufenthalt besitzen zu müssen.

Wenn Sie zu keiner der oben genannten Personen gehören, lesen Sie bitte die folgenden Links:

Informationen über die Visaregelung für Ausländer mit gewöhnlichen Pässen für einen kurzen Aufenthalt (bis 90 Tage)
Informationen über die Visaregelung für Ausländer mit Diplomaten- und Dienstpässen

Visumarten
  • Visum A (für Flughafentransit) – weitere Informationen
  • Visum C (für Kurzaufenthalt zum Zweck der Durchreise oder eines geplanten Aufenthalts) – mehr Informationen
  • Visum D (für einen längeren Aufenthalt) – mehr Informationen
Gebühren
  • Visum A – 71 USD
  • Visum C – 71 USD /kann im Falle von Gegenseitigkeit oder internationalen Abkommen variieren/
  • Visum D – 118 USD /sechs-Monat Gültigkeit/ oder 236 USD /1 Jahr Gültigkeit, ausgestellt in streng begrenzten Fällen/

Voraussetzungen für die Einreise

Ein Ausländer kann in die Republik Bulgarien einreisen, wenn er im Besitz eines regulären ausländischen Reisedokuments oder eines anderen gleichwertigen Dokuments sowie eines Visums ist, falls erforderlich. Die Visummarke kann auch in einem abgelaufenen Reisedokument angebracht werden.

Visaerteilung

Ein ausländischer Staatsbürger, der ein bulgarisches Visum beantragen möchte, muss im Besitz eines regulären Reisedokuments sein, das die folgenden Anforderungen erfüllt:

  • seine Gültigkeit endet mindestens 3 Monate nach dem beabsichtigten Datum der Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien oder – im Falle von Mehrfachbesuchen – nach dem letzten geplanten Datum der Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien;
  • enthält mindestens 2 leere Seiten für Visazwecke;
  • wurde innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt.

Visa werden von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Republik Bulgarien ausgestellt.

Visumanträge

Visumanträge werden frühestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Reisetermin persönlich eingereicht.

Visumanträge für Minderjährige oder gerichtlich behinderte Personen werden von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ausdrücklich dazu bevollmächtigten Personen eingereicht.

Visumanträge für Minderjährige oder beschränkt Geschäftsfähige werden von deren gesetzlichen Vertretern, Bevollmächtigten oder ausdrücklich ermächtigten Personen gestellt.

Vorschriften für das Ausfüllen von Visumanträgen

Alle Felder des Antrags sind leserlich in Maschinenschrift auszufüllen. Die Namen sind mit lateinischen Buchstaben auszufüllen (so wie sie im ausländischen Reisepass geschrieben sind). Die übrigen Angaben sind in englischer oder bulgarischer Sprache auszufüllen. Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich unterzeichnet werden. Die Familienangehörigen von Unionsbürgern füllen nur die Felder des Visumantragsformulars aus, aus denen ihre familiäre Beziehung hervorgeht.

Pflicht zur persönlichen Anhörung bei der Beantragung eines Visums des Typs „D“

Bei der Beantragung eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt wird keine Ausnahme von der Pflicht zur persönlichen Anhörung gemacht.

Unterlagen, die mit dem Visumantrag einzureichen sind:

  1. Eine Fotokopie der ersten Seite des ausländischen Reisedokuments
  2. Eine Fotokopie des bulgarischen, Schengen- oder US-Visums/der Green Card, falls vorhanden
  3. Ein Farbfoto 3,5 cm х 4,5 cm vor hellem Hintergrund /das gilt auch für ein im Reisepass eingetragenes Kind/ – ein Vollgesichtsfoto mit klarem, ausreichend großem Gesicht, das 70-80% des Fotos einnimmt; nicht zulässig sind: Fotos mit dunklen Brillengläsern; nicht-professionelle Fotos oder Ausschnitte aus Amateurfotos.
  4. Nachweis des Reisezwecks (z. B. Einladung eines Freundes oder Geschäftspartners; Reisegutschein; Rentenbescheid; Arbeitserlaubnis; Schreiben des bulgarischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft oder der Universität, bulgarische Heiratsurkunde usw.)
  5. Eine für die EU-Mitgliedstaaten gültige Krankenversicherung für die gesamte Reisedauer, die alle Kosten für den Rücktransport sowie für dringende medizinische Versorgung und Notfallbehandlung im Krankenhaus für die im Visum angegebene Dauer des Aufenthalts abdeckt. Die Versicherungssumme darf 30.000 Euro nicht unterschreiten
  6. Beweis der finanziellen Mittel/Bankauszug
  7. Wohnungsnachweis/Unterkunft; bei Beantragung eines D-Visums sind ein notarieller Mietvertrag und eine notarielle Zustimmung/Erklärung des Eigentümers erforderlich, aus der hervorgeht, dass er/sie damit einverstanden ist, dass der Antragsteller unter dieser Adresse registriert wird
  8. FBI-Check, beglaubigt mit einer „Apostille“ /nur für D-Visa erforderlich/
  9. Für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern oder Treuhänder reisen, sind die folgenden Dokumente vorzulegen:
    • eine Kopie der Geburtsurkunde
    • Original und Fotokopie einer notariell beglaubigten Vollmacht beider Elternteile/Treuhänder oder eines Elternteils/Treuhänders, dass sie damit einverstanden sind, dass ihr Kind ohne ihre Begleitung reist.
Ausnahmen

Die folgenden Personen sind von der Vorlage eines Nachweises für Verpflegung, Unterkunft und Beförderung befreit:

  1. Familienangehörige oder Haushalte von Staatsangehörigen der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  2. Personen, die ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt im Hinblick auf die Zusammenführung ihrer Familien beantragen, im Zusammenhang mit einem erworbenen Flüchtlingsstatus oder Asyl in der Republik Bulgarien – gemäß einer schriftlichen Entscheidung der bulgarischen staatlichen Agentur für Flüchtlinge
  3. Inhaber von Dienst-, Amts-, Sonder- oder Diplomatenpässen

Die folgenden Personen sind von der Vorlage einer Versicherungspolice befreit:

  1. Familienangehörige oder Haushaltsangehörige von Bürgern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  2. Inhaber von Dienst-, Amts-, Sonder- oder Diplomatenpässen
  3. Mitarbeiter, die die Kriterien des Übereinkommens №108 der Internationalen Arbeitsorganisation erfüllen, wenn sie einen Antrag auf ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zum Zwecke der Durchreise stellen
  4. Personen, die aufgrund ihres sozialen oder dienstlichen Status als versichert gelten können oder in der Lage sind, für unvorhergesehene Umstände aufzukommen.
  5. Inhaber von Dienst-, Amts-, Sonder- oder Diplomatenpässen

Die folgenden Personen sind von den Gebühren für die Bearbeitung von Visumanträgen befreit

  1. Kinder unter 6 Jahren
  2. Familienangehörige von bulgarischen oder EU-Bürgern
  3. Inhaber von Dienst-, Dienst-, Amts-, Sonder- oder Diplomatenpässen
Bearbeitungszeiten

A- und C-Visa – 15 Kalendertage

D-Visa – 35 Arbeitstage