Wirtschaftsrecht

LERNZIELE

  1. Verstehen, dass es für Schuldner, die ihre Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlen können, Alternativen zum Konkurs gibt: Abtretung zugunsten der Gläubiger, Vergleiche und Konkursverwaltung.
  2. Erkennen Sie die Gründe, warum diese Alternativen möglicherweise nicht funktionieren.

Alternativen zum Konkurs: Überblick

Der Konkurs ist in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem eine Notwendigkeit. Wie bereits erwähnt, wären ohne ihn nur wenige Menschen bereit, unternehmerische Risiken einzugehen, und die Wirtschaft würde zwangsläufig auf einem niedrigeren Niveau arbeiten (was manche Leute insgesamt vielleicht gar nicht so schlecht finden). Aber der Konkurs, wie „aufgeklärt“ die Gesellschaft seit den viktorianischen Tagen auch sein mag, ist immer noch mit einem Stigma behaftet. Konkursanträge sind öffentlich bekannt; die Listen der Personen und Unternehmen, die Konkurs anmelden, werden regelmäßig in monatlichen Wirtschaftszeitschriften veröffentlicht. Ein Konkursverfahren ist außerdem teuer, und sowohl Schuldner als auch Gläubiger werden in ein äußerst komplexes Bundesgesetz verwickelt. Unter anderem aus diesen Gründen entscheiden beide Parteien häufig, dass es in ihrem Interesse ist, eine Alternative zum Konkurs zu finden. In anderen Teilen dieses Buches werden andere Gläubigerrechte außerhalb des Konkurses erörtert: Nach dem Uniform Commercial Code (UCC) haben Gläubiger das Recht, verkaufte und gelieferte, aber nicht bezahlte Waren zurückzufordern; nach dem UCC haben Gläubiger auch das Recht, persönliches Eigentum, das als Sicherheit für ein Darlehen oder einen Kredit des Schuldners gestellt wurde, wieder in Besitz zu nehmen; und Hypothekengläubiger haben unter vielen Umständen das Recht, Immobilien ohne gerichtliche Hilfe wieder in Besitz zu nehmen. Diese nicht-konkursrechtlichen Rechtsbehelfe unterliegen größtenteils dem Recht der Bundesstaaten.

Die hier erörterten nicht-konkursrechtlichen Alternativen unterliegen ebenfalls dem Recht der Bundesstaaten.

Abtretung zugunsten von Gläubigern; Vergleiche; Zwangsverwaltung

Bei einer gewöhnlichen Abtretung zugunsten von Gläubigern überträgt der Schuldner einen Teil oder sein gesamtes Vermögen auf einen Treuhänder – in der Regel eine Person, die von der Regulierungsstelle eines örtlichen Kreditmanagerverbands ernannt wird -, der das Vermögen verkauft und den Erlös in einer vereinbarten Weise, in der Regel anteilig, an die Gläubiger verteilt. Natürlich muss nicht jeder Gläubiger mit einer solchen Verteilung einverstanden sein. Streng genommen wird durch die Abtretung nach dem Gewohnheitsrecht die Restschuld nicht getilgt. Viele bundesstaatliche Gesetze versuchen, dieses Problem zu lösen, indem sie entweder Gläubigern, die eine Teilzahlung der Schuld im Rahmen einer Abtretung akzeptieren, verbieten, den Restbetrag einzufordern, oder indem sie es dem Schuldner gestatten, von Gläubigern, die eine Teilzahlung akzeptieren, eine Befreiung zu verlangen.

Vergleich

Ein Vergleich ist einfach eine Vereinbarung der Gläubiger, weniger als den vollen Betrag der Schuld zu akzeptieren und den Schuldner von weiteren Verbindlichkeiten zu befreien. Als Vertrag erfordert der Vergleich eine Gegenleistung; die gegenseitige Vereinbarung der Gläubiger, einen anteiligen Erlös zu akzeptieren, gilt als ausreichende Gegenleistung für die Entlastung. Der wesentliche Unterschied zwischen Abtretung und Vergleich liegt in der Vereinbarung der Gläubiger: Eine Abtretung setzt keine Vereinbarung zwischen den Gläubigern voraus, ein Vergleich hingegen schon. Nicht alle Gläubiger eines bestimmten Schuldners müssen dem Vergleich zustimmen, damit er gültig ist. Ein Gläubiger, der dem Vergleich nicht zustimmt, kann weiterhin versuchen, den gesamten geschuldeten Betrag einzutreiben; insbesondere könnte ein Gläubiger, der nicht geneigt ist, die Schuld zu vergleichen, das Vermögen des Schuldners pfänden, während die anderen Gläubiger über die Einzelheiten des Vergleichs verhandeln.

Ein Vorteil der Abtretung gegenüber dem Vergleich besteht darin, dass bei der Abtretung das Vermögen des Schuldners – nachdem es abgetreten wurde – vor der Pfändung durch hungrige Gläubiger geschützt ist. Außerdem bedarf die Abtretung nicht der Zustimmung der Gläubiger. Ein Vorteil der Abtretung für den Schuldner (im Vergleich zum Vergleich) besteht jedoch darin, dass die Gläubiger beim Vergleich den Schuldner nicht wegen eines Mangels in Anspruch nehmen können (weil sie sich darauf geeinigt haben, dies nicht zu tun).

Zwangsverwaltung

Ein Gläubiger kann beim Gericht die Ernennung eines Zwangsverwalters beantragen; die Zwangsverwaltung ist ein seit langem etabliertes Verfahren nach Billigkeitsrecht, bei dem der Zwangsverwalter das Vermögen des Schuldners auf Anweisung des Gerichts übernimmt. Der Konkursverwalter kann das Vermögen liquidieren, das Unternehmen weiterführen oder das Vermögen erhalten, ohne das Unternehmen zu betreiben, bis das Gericht endgültig entscheidet, wie mit dem Vermögen des Schuldners zu verfahren ist.

Die Schwierigkeit bei den meisten Alternativen zum Konkurs liegt in ihrer Freiwilligkeit: Ein Gläubiger, der sich weigert, einer Vereinbarung zur Entlastung des Schuldners zuzustimmen, kann in der Regel den Schuldner und seine Mitgläubiger ausbremsen, denn schließlich verbietet die US-Verfassung den Staaten, die vertraglichen Verpflichtungen von Privatpersonen zu beeinträchtigen. Der einzige endgültige Schutz ist daher im Bundeskonkursgesetz zu finden.

KEY TAKEAWAY

Der Konkurs ist teuer und häufig kompliziert. Zu den Alternativen außerhalb des Konkurses gehören die Abtretung zugunsten der Gläubiger (das Vermögen des Schuldners wird an einen Treuhänder abgetreten, der es für die Gläubiger verwaltet oder veräußert), Vergleiche (Vereinbarungen der Gläubiger, weniger zu akzeptieren, als ihnen geschuldet wird, und den Schuldner von weiteren Verbindlichkeiten zu befreien) und die Zwangsverwaltung (eine Art gerichtlich überwachte Abtretung).

PRAXISÜBUNGEN

  1. Was ist eine Abtretung zugunsten der Gläubiger?
  2. Was ist ein Vergleich?
  3. Was ist eine Zwangsverwaltung?
  4. Warum sind diese Alternativen zum Konkurs oft unbefriedigend?

Reflexionsfragen

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