Owner Move In (OMI) Evictions

Ein Owner Move In Eviction ist eine Zwangsräumung eines Wohnungsmieters durch einen Eigentümer, damit der Eigentümer in die Einheit einziehen kann. Siehe auch Zwangsräumung durch Vermieter und Mieter. Es gibt viele ähnliche Bestimmungen, die es dem Ehepartner, der Mutter, dem Vater oder den Kindern des Eigentümers gestatten, ebenfalls eine Räumung durch den Eigentümer vorzunehmen, aber einige Städte haben diese Räumungen eingeschränkt. Die Anforderungen und Verfahren für den Einzug des Eigentümers sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Die Stadt, in der sich die Mieteinheit befindet, ist für die Festlegung der Rechte von Mieter und Vermieter sehr wichtig.

Müssen alle Eigentümer, die in ihre gemietete Wohnung einziehen wollen, das Gesetz über den Einzug des Eigentümers befolgen?

Nein. Ein Einzug des Eigentümers ist nur dann möglich, wenn er gesetzlich erlaubt ist, und erfolgt in der Regel in Städten, in denen es eine Mietpreiskontrolle gibt und die eine Räumung aus triftigem Grund verlangen. Nicht alle Städte, in denen es eine Mietpreiskontrolle gibt oder in denen eine Räumung aus triftigem Grund erforderlich ist, verfügen über eine Satzung für den Einzug des Eigentümers. In diesem Fall kann der Eigentümer den Mieter nur aus triftigem Grund, wie in der örtlichen Satzung vorgesehen, räumen. Regelmäßige Mietverhältnisse, wie z. B. ein Mietverhältnis von Monat zu Monat, können in Städten, in denen es keine Mietpreisbindung gibt, mit einer angemessenen Kündigungsfrist aus beliebigen Gründen beendet werden. Die ordnungsgemäße Kündigungsfrist hängt davon ab, in welcher Stadt sich die Mieteinheit befindet, und beträgt in der Regel 30 bis 60 Tage. Ist der Mietvertrag auf mehrere Jahre befristet, z. B. auf ein Jahr, ist eine Kündigungsfrist in der Regel nicht erforderlich, obwohl einige Städte eine Mitteilung des Eigentümers verlangen, wenn er den Mietvertrag nicht verlängern will.

Welche Voraussetzungen muss der Vermieter erfüllen, um eine Räumungsklage erfolgreich durchführen zu können?

Die genauen Bestimmungen, die ein Eigentümer einhalten muss, variieren von Stadt zu Stadt. In der Regel muss ein Eigentümer die Bestimmungen für den Einzug des Eigentümers erfüllen, damit er die Vorteile dieser Regelung nutzen kann:

  • Eigentümer eines bestimmten Prozentsatzes der Immobilie sein (der Prozentsatz variiert von Stadt zu Stadt und hängt vom Kaufdatum der Immobilie ab).
  • Beabsichtigen, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel 2-3 Jahre, als Hauptwohnsitz zu nutzen. Die Absicht des Eigentümers muss ehrlich und in gutem Glauben sein. Der Eigentümer darf keine Hintergedanken für die Räumung haben, wie z. B. die Wiedervermietung der Wohnung für mehr Geld.
  • Benutzen Sie die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum als Hauptwohnsitz, in der Regel 2-3 Jahre.
  • Kündigen Sie den Mieter (je nach Stadt unterschiedlich, in der Regel 30 bis 60 Tage).
  • Bietet dem Mieter eine beliebige Wohnung in der Stadt an, an der der Eigentümer Interesse hat, wenn sie frei wird (je nach Stadt unterschiedlich).
  • Umzugskosten, sofern der Mieter eine bestimmte Zeit lang in der Wohnung gewohnt hat, in der Regel ein Jahr. (Die Umzugskosten variieren von Stadt zu Stadt).
  • Der Mieter erhält in der Regel das erste Recht, die Wohnung wieder zu beziehen, sobald der Vermieter auszieht (variiert von Stadt zu Stadt).

Sind Räumungen durch den Eigentümer bei Einzug jemals verboten?

Ja, Räumungen durch den Eigentümer bei Einzug sind aus bestimmten Gründen verboten. Diese Gründe variieren je nach Stadt, in der sich die Mieteinheit befindet. Im Allgemeinen sind Zwangsräumungen in Mehrfamilienhäusern unter den folgenden Umständen verboten:

  • Wenn der Anteil des Eigentümers an der Immobilie geringer ist als in der Satzung über den Einzug des Eigentümers vorgeschrieben (je nach Stadt unterschiedlich). Im Allgemeinen muss ein Eigentümer einen Anteil von 25 % bis 50 % an der Wohnung haben.
  • Wenn der Vermieter eine verfügbare vergleichbare Wohnung in derselben Stadt besitzt (je nach Stadt unterschiedlich).
  • Wenn der Mieter über 60 Jahre alt und behindert ist und seit mehr als 10 Jahren dort wohnt (je nach Stadt unterschiedlich).
  • Wenn der Mieter über 60 Jahre alt und unheilbar krank ist und seit mehr als 5 Jahren dort wohnt (je nach Stadt unterschiedlich).
  • In der Regel ist nur eine Zwangsräumung durch den Eigentümer pro Gebäude zulässig. Bei Verwandten sind jedoch in der Regel mehrere Zwangsräumungen im selben Gebäude zulässig, wenn der Eigentümer im Gebäude wohnt.

Voraussetzungen, die ein Eigentümer nach der Zwangsräumung des Mieters erfüllen muss

Nach dem Auszug des Mieters muss der Vermieter noch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Allgemeinen muss der Eigentümer:

  • innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Auszug des Mieters in die Wohnung einziehen, in der Regel innerhalb von 60 bis 120 Tagen (je nach Stadt unterschiedlich).
  • die Wohnung als Hauptwohnsitz nutzen. Mietkontrollverordnungen erlauben einer Person in der Regel nur einen Hauptwohnsitz.
  • Wohnen Sie in der Wohnung für die erforderliche Zeit, in der Regel 2-3 Jahre. Zieht der Eigentümer vor Ablauf dieser Frist aus, darf er in der Regel nicht zu einem höheren Preis weitervermieten, als der vertriebene Mieter gezahlt hat, und muss dem vertriebenen Mieter die erste Wahl bei der Wiedervermietung der Wohnung lassen.

Hält sich der Eigentümer nicht an die oben genannten Anforderungen (oder an andere Anforderungen, die das städtische Statut vorschreibt), muss er die Wohnung zunächst dem vertriebenen Mieter zurückgeben, bevor er versucht, sie an einen anderen Mieter zu vermieten. Der Mieter hat außerdem Anspruch auf eine Klage wegen unrechtmäßiger Räumung.

Brauche ich einen Immobilienanwalt für eine Räumung durch den Eigentümer?

Das Mietrecht ist sehr komplex, variiert von Stadt zu Stadt und unterliegt ständigen Änderungen. Ein Anwalt für Immobilienrecht kann Sie über die genauen Regeln informieren, die in Ihrer Stadt für den Einzug des Eigentümers gelten, und Ihre Rechte schützen, unabhängig davon, ob Sie ein Eigentümer sind, der versucht, das Gesetz über den Einzug des Eigentümers zu nutzen, oder ein Mieter, der gegen den Einzug des Eigentümers kämpft.