Demokratie, Gerechtigkeit und Gleichheit im antiken Griechenland: Historische und philosophische Perspektiven

Die Ideen der Demokratie, der Gerechtigkeit und der Gleichheit waren im antiken Griechenland von zentraler Bedeutung für das politische Denken und sind es auch für uns heute. Doch die großen kulturellen Unterschiede zwischen der Antike und der Moderne lassen unweigerlich eine gewisse Distanz zwischen den antiken Anliegen und unseren eigenen entstehen. Nichtsdestotrotz spielt die historische und kulturelle Perspektive eine unverzichtbare Rolle bei der Selbsterkenntnis, und dieser Band versucht, genau diese Perspektive zu bieten. Zehn der dreizehn Kapitel befassen sich mit Platon, Aristoteles oder mit beiden. Der Schwerpunkt liegt daher eindeutig auf dem philosophischen und nicht auf dem historischen Aspekt, auch wenn die meisten Beiträge Fragen des Kontexts eine gewisse Aufmerksamkeit widmen. Die Qualität der Beiträge schwankt, aber mehrere Kapitel bieten neue Einblicke oder besonders hilfreiche Übersichten über ihre Themen. Ein Großteil des Bandes wird nur für Spezialisten der altgriechischen Philosophie oder Politik von Interesse sein, aber einige der Kapitel würden sich für eine breitere Leserschaft unter Philosophen und Studenten lohnen, die über Gerechtigkeit, Gleichheit und Demokratie im weiteren Sinne nachdenken.

Nach der redaktionellen Einleitung wird der Band mit zwei historischen Kapiteln eröffnet, die den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Hintergrund darlegen, vor dem Platon und Aristoteles ihr Denken entwickelt haben. Josiah Obers „Institutionen, Wachstum und Ungleichheit im antiken Griechenland“ fasst Beweise und Argumente aus seinem kürzlich erschienenen Buch „The Rise and Fall of Classical Greece“ zusammen: Nach vormodernen Maßstäben verzeichnete die klassische griechische Welt ein außergewöhnlich hohes Wirtschaftswachstum und in Athen ein historisch niedriges Niveau an Einkommensungleichheit, beides in erster Linie angetrieben durch „faire Regeln und scharfen Wettbewerb“ (24). Claire Taylor konzentriert sich in ihrem Beitrag „Wirtschaftliche Ungleichheit, Armut und Demokratie in Athen“ auf die Art und Weise, wie die Demokratie in Athen dazu beitrug, die Armut für viele zu lindern, obwohl sie sie für andere reproduzierte. Taylor legt eine nuancierte Darstellung der griechischen Vorstellungen von Armut vor und stützt sich dabei auf neuere sozialwissenschaftliche Arbeiten über die Beziehung zwischen Demokratie und Wohlstand. Beide Kapitel geben weitgehend bereits an anderer Stelle veröffentlichtes Material wieder, bieten aber wichtige Perspektiven für das Verständnis und die Beurteilung der in den übrigen Kapiteln diskutierten philosophischen Ansichten.

Die übrigen Kapitel reichen von breit angelegten Übersichten über ihre Themen bis hin zu enger gefassten interpretatorischen Argumenten. Gerasimos Santas‘ „Plato on Inequalities, Justice, and Democracy“ (Platon über Ungleichheiten, Gerechtigkeit und Demokratie) bietet einen meisterhaften Überblick über Gleichheit und Ungleichheit in der Republik und den Gesetzen. Das Kapitel ist für seine synoptische Sichtweise wertvoll, aber es macht auch zwei andere Dinge besonders gut: Es legt hilfreiche Unterscheidungen zwischen verschiedenen Arten und Quellen von (Un-)Gleichheit dar und verdeutlicht die verschiedenen Rollen, die normative Prinzipien und empirische Annahmen in Platons Denken darüber spielen. Santas stellt fest, dass alle von Platon erörterten Strategien zur Lösung des „Verteilungsproblems der sozialen Gerechtigkeit“ (162) – strikte Gleichheit, proportionale Gleichheit, Unter- und Obergrenzen, Begrenzung des Abstands zwischen den Besten und den am schlechtesten Gestellten – in der modernen Diskussion Parallelen finden; und obwohl nur wenige Platon im Detail folgen wollen, zeigt Santas, dass sein Denken in diesen Fragen ausgefeilter ist als manchmal angenommen. Man könnte sich von Santas eine kritischere Auseinandersetzung mit Platon wünschen, vor allem bei der Bewertung der Verschiebungen von der Republik zu den Gesetzen. Nichtsdestotrotz ist das Kapitel ein hervorragender Einstieg für jeden, der sich für diese Themen interessiert.

Georgios Anagnostopoulos‘ „Gerechtigkeit, Ressourcenverteilung und (Un-)Gleichheit in Aristoteles‘ idealer Verfassung“ tut für Aristoteles einiges von dem, was Santas für Platon tut, allerdings mit einer kritischeren und konstruktiveren philosophischen Agenda. Anagnostopoulos stellt fest, dass Aristoteles sich zwar intensiv mit Gleichheit und Ungleichheit befasst, seine Diskussion über die beste Verfassung in Politik VII-VIII aber offensichtlich nicht sein Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit (formuliert in NE V.3, ausgeführt in Pol. III.9-13) auf die Verteilung von Reichtum und anderen Ressourcen anwendet. Dieses Prinzip gilt für die Verteilung politischer Ämter nach Verdienst, aber die Verteilung anderer Ressourcen wird von „Belangen geleitet, die nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben“ (213), wie die Minimierung oder Beseitigung von Fraktionskonflikten und die Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger. Anagnostopoulos findet dieses Merkmal von Aristoteles‘ Argument rätselhaft, und er versucht, Argumente zu konstruieren, die zeigen, dass Aristoteles viele der gleichen Schlussfolgerungen durch Berufung auf sein Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit rechtfertigen könnte. Er fährt fort zu argumentieren, dass das Prinzip Aristoteles zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen in Bezug auf Frauen, Arbeiter, Kaufleute, ansässige Ausländer und Sklaven führen sollte oder zumindest hätte führen können.

Der konstruktive Aspekt des Ansatzes von Anagnostopoulos überzeugt nicht, insbesondere da er eine Interpretation von „Verdienst“ voraussetzt, bei der die Bedürfnisse eines Bürgers als relevanter Verdienst zählen. Diese Interpretation scheint im Widerspruch zu Aristoteles‘ Konzeption des Verdienstes zu stehen, wonach der für die Verteilungsgerechtigkeit relevante Verdienst der eigene Beitrag zu einem gemeinsamen Ziel ist (Pol. III.12 12823a1-3). Anagnostopoulos untersucht die Möglichkeit, einige Bedürfnisse (z. B. Gesundheits- oder Bildungsbedürfnisse) als relevant für den Beitrag der Bürger zu den staatsbürgerlichen Aufgaben zu behandeln, aber dieses Manöver scheint die Bedürfnisse selbst nicht als Grundlage für die Verteilung zu behandeln; es erfüllt die Bedürfnisse der Bürger nicht, weil sie die Bedürfnisse der Bürger sind, sondern weil die Bürger ihre Aufgaben effektiver erfüllen können, wenn ihre Bedürfnisse erfüllt werden. Bei diesem Ansatz besteht die Gefahr, dass die Sorge der Stadt um ihre Bürger auf die Sorge um ihre Effizienz als politische Instrumente reduziert wird. Doch wie Anagnostopoulos erkennt, rechtfertigt Aristoteles viele der Regelungen seiner idealen Verfassung, indem er direkt an die Bedürfnisse der Bürger appelliert.

Einen fruchtbareren Ansatz für dieses Problem finden wir in Paula Gottliebs „Aristoteles über die Ungleichheit des Wohlstands“. Gottlieb konzentriert sich nicht auf die beste Verfassung von Politik VII-VIII, sondern auf die zweitbeste Verfassung von IV.11. Sie argumentiert überzeugend, dass Aristoteles versucht, Phaleas von Chalcedon’s Vorschläge für die Gleichheit von Grund und Boden (kritisiert in Pol. II.7) zu verbessern und die Art der „Sanduhr“-Verteilung von Reichtum zu vermeiden, die in modernen Nationen üblich ist. Im weiteren Sinne behauptet Gottlieb jedoch, dass Aristoteles‘ Überlegungen zu Gleichheit und Ungleichheit in Bezug auf Reichtum und andere Ressourcen nicht von Prinzipien der Verteilungsgerechtigkeit geleitet werden, sondern von der Sorge um Fraktionskonflikte und Stabilität einerseits und der Förderung der Tugend andererseits:

In seiner Erörterung der mittelmäßigen Verfassung geht Aristoteles nicht auf die Frage ein, wer Reichtum verdient. Er beschreibt ein System, in dem die meisten Menschen eine angemessene Menge an Ressourcen genießen können. Der Sinn des Systems besteht darin, alle von den Lastern zu befreien, insbesondere vom Laster der Habgier (pleonexia), einem Laster, das der Tugend der Gerechtigkeit entgegensteht. (266-7)

Wir können Gottliebs Analyse weiterführen und das grundlegende Problem mit Anagnostopoulos‘ Ansatz identifizieren. Für Anagnostopoulos sind Überlegungen, die keine Überlegungen zur Verteilungsgerechtigkeit sind, überhaupt keine Überlegungen zur Gerechtigkeit. Die Überlegungen, die Gottlieb hervorhebt und die Anagnostopoulos anerkennt, sind jedoch Überlegungen zur Gerechtigkeit; sie gehören zu dem, was Aristoteles Gerechtigkeit als Gesetzmäßigkeit nennt, was Kommentatoren oft als „universelle“ oder „allgemeine“ Gerechtigkeit bezeichnen. Bei der Gerechtigkeit als Gesetzmäßigkeit geht es nicht in erster Linie um den Gehorsam gegenüber dem positiven Recht, sondern darum, das Gemeinwohl anzustreben und zu handeln, um „das Glück und seine Teile für die politische Gemeinschaft zu erzeugen und zu schützen“ (EN 5.1 1129b17-19). In der Forschung wird die Gerechtigkeit als Gesetzmäßigkeit allzu oft ignoriert, als ob sie für Aristoteles im Vergleich zu seinen „besonderen“ Arten der Gerechtigkeit von geringem Interesse wäre. In der Tat ist eines der überraschendsten und enttäuschendsten Merkmale dieses Bandes die fast vollständige Vernachlässigung der aristotelischen Gerechtigkeit als Gesetzmäßigkeit und Gemeinwohl. Gottlieb verbindet ihre Behandlung der Ungleichheit nicht ausdrücklich mit der Gerechtigkeit als Gesetzmäßigkeit, aber sie weist in die richtige Richtung: Der Zweck einer aristotelischen Polis ist das Glück ihrer Bürger, und es ist dieser Zweck, nicht Überlegungen zum Verdienst als solchem, der Aristoteles‘ Denken darüber antreibt, wie eine Stadt Ressourcen wie Reichtum, Bildung, Berufe und dergleichen zuweisen und verwalten sollte.

Natürlich schränkt Aristoteles die Reichweite des Glücks und der Tugend, auf die seine idealen Verfassungen abzielen, in infamer Weise ein, indem er die Sklaverei befürwortet, Arbeiter und Kaufleute ausschließt oder an den Rand drängt, ansässige Ausländer vernachlässigt und Frauen das Bürgerrecht verweigert. Anagnostopoulos widmet diesen Ausschlüssen bei Aristoteles große Aufmerksamkeit, und Santas geht ähnlichen Fragen bei Platon nach. Dorothea Frede’s ‚Gleich, aber nicht gleich: Plato and Aristotle on Women as Citizens“ (Platon und Aristoteles über Frauen als Bürgerinnen) geht der Frage nach, was die beiden Philosophen über das Bürgerrecht der Frauen dachten und warum. Leser, die mit diesen Themen vertraut sind, werden hier wenig Überraschungen finden: Die Gesetze gewähren den Frauen mehr Rechte und Möglichkeiten als den zeitgenössischen griechischen Städten, treten aber kaum für die Gleichheit ein, und der Timaios stellt einen „Sündenfall“ dar, da er die Frauen als den Männern von Natur aus unterlegen ansieht; Aristoteles‘ kompromissloser Ausschluss von Frauen ist nicht auf persönliche Frauenfeindlichkeit zurückzuführen, sondern auf sein Engagement für eine Art naturalistischen Konservatismus, der das, was gewöhnlich der Fall ist, allzu leicht mit dem identifiziert, was natürlich und angemessen ist. Wissenschaftler, die für alternative Interpretationen plädiert haben, werden keine überzeugenden Gründe finden, ihre Ansichten zu revidieren. Insbesondere geht Frede nicht in vollem Umfang auf Argumente gegen ihre umstrittenen Behauptungen ein, dass sich der Egalitarismus der Republik nicht auf die produktive Klasse erstreckt und dass Aristoteles‘ Verständnis der Psychologie der Frauen diese nicht als konstitutionell akratisch ansieht.

Andere Kapitel konzentrieren sich ebenfalls auf spezifische Fragen. Christopher J. Rowes „Plato on Equality and Democracy“ befasst sich mit einem engeren Fragenkomplex, als der Titel vermuten lässt, und geht insbesondere der Frage nach, ob Ungleichheit im Reichtum per se Ungleichheit in der Macht rechtfertigt. Rowe verteidigt eine negative Antwort und argumentiert, dass Platons Kritik an der Demokratie begrenzter ist, als oft angenommen wird. Catherine McKeen und Nicholas D. Smiths „Gleichgesinntheit: Plato’s Solution to the Problem of Faction“ (Platons Lösung des Fraktionsproblems) bietet eine sorgfältige Interpretation der platonischen homonoia, die oft mit „Übereinstimmung“ oder „Konsens“ übersetzt wird, hier aber als psychologische Ähnlichkeit verstanden wird, die Vereinbarungen zugrunde liegt, die für den Widerstand gegen Fraktionen relevant sind. Die Argumentation, die sich auf die Rolle der homonoia im Alcibiades I stützt, um Licht auf die Republik zu werfen, ist überzeugend, aber es ist unklar, ob sie auf eine Lösung des Problems der Faction hinweist, die sich wesentlich von dem unterscheidet, was andere bei Platon gefunden haben. Deborah K. W. Modraks „Virtue, Equality, and Inequality in Aristotle’s Politics“ (Tugend, Gleichheit und Ungleichheit in Aristoteles‘ Politik) untersucht, welche Rolle Aristoteles der Gleichheit in seiner Darstellung der Faction und in seiner Analyse der Verfassungen zuweist. Sie entdeckt eine „psychologisch einfühlsame“ (256) Darstellung des Wunsches nach Gleichheit bei der Erklärung von Fraktionen und eine normative Rolle bei der Leitung von Versuchen, konkurrierende Klasseninteressen auszugleichen, findet aber die damit verbundenen Prinzipien höchst unbestimmt.

Terry Penners „Inequality, Intention, and Ignorance: Socrates on Punishment and the Human Good“ (Sokrates über die Bestrafung und das menschliche Wohl) versucht, seine reichhaltigen und kontroversen Interpretationen der sokratischen Ethik und Psychologie auf zeitgenössische Probleme der rassen- und klassenbedingten Ungleichheit in Bildung und Bestrafung anzuwenden. Tatsächlich berührt das Kapitel die Ungleichheit nur am Rande, da Penners zentrales Argument die völlige Abschaffung der Strafe und nicht ihre gerechte Anwendung befürwortet. Diejenigen, die Penners Arbeit über Sokrates verfolgt haben, werden diese Abhandlung mit Interesse lesen, aber diejenigen, die sich mehr mit der Philosophie der Strafe befassen, werden seine Behauptungen wahrscheinlich zu unplausibel finden, um sie ernst zu nehmen. Penners Argumentation stützt sich auf die äußerst umstrittenen Behauptungen, dass „niemand von uns auch nur die leiseste Ahnung davon hat, was wir absichtlich tun“ (116), dass diejenigen, die anderen Schaden zufügen, sich selbst schaden und somit ihre wahren Ziele aufgrund von Unwissenheit nicht erreichen, und dass niemand für irgendeine Art von Unwissenheit bestraft werden sollte. Penner regt zum Nachdenken über die Annahmen an, die der Praxis der Bestrafung zugrunde liegen, aber die Befürworter der Standardtheorien der Bestrafung werden hier keine große Herausforderung finden.

Die beiden Höhepunkte des Bandes sind meiner Meinung nach David Keyts „Aristoteles über Freiheit und Gleichheit“ und Fred D. Millers „Aristoteles über Demokratie und den Markt“. Beide Kapitel enthalten Material, das bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurde, aber jedes leistet einen wertvollen Beitrag zum Verständnis von Aristoteles, und sie dürften für Leser mit allgemeinem Interesse an diesen Themen von großem Interesse sein.

Keyt betrachtet Aristoteles‘ explizite Darstellung der demokratischen Konzeption von Freiheit und Gleichheit und rekonstruiert seine implizite Darstellung ihrer aristokratischen Konzeption. In Anlehnung an Gerald MacCallums bekannte „triadische Analyse“ der Freiheit in Bezug auf einen Akteur, ein Hindernis und ein Ziel unterscheidet Keyt zwischen rechtlicher Freiheit („Freiheit eines Menschen von gesetzlich auferlegter Knechtschaft“), persönlicher Freiheit („Freiheit einer Person, ihre eigenen Ziele zu verfolgen“) und politischer Freiheit, die ihrerseits unterteilt ist in die bürgerliche Freiheit („Freiheit eines Bürgers von Behinderungen seiner persönlichen Freiheit durch das politische System, in dem er lebt“) und die Freiheit der Polis („Freiheit einer Polis von Behinderungen ihrer Autonomie oder Selbstverwaltung durch eine andere Polis oder Nation“, 227-8). Aristoteles‘ demokratische und aristokratische Vorstellungen von Gerechtigkeit beinhalten unterschiedliche Auffassungen von diesen Freiheiten, insbesondere von der persönlichen Freiheit, die wiederum ihre divergierenden Vorstellungen von Gleichheit prägen. Keyts Rekonstruktion der aristokratischen Freiheitskonzeption ist höchst plausibel, obwohl Aristoteles genug implizit lässt, um Meinungsverschiedenheiten über Details zuzulassen. Die eigentliche Stärke des Kapitels liegt in der Analyse des demokratischen Konzepts.

Während einige Aristoteles‘ Behandlung der Demokratie als polemische Verzerrung abgetan haben, zeigt Keyt, dass das demokratische Konzept, wie Aristoteles es versteht, kohärent und zumindest einigermaßen attraktiv ist: Aristoteles‘ Demokraten sind „im Herzen Anarchisten“ (228), erkennen aber die Vorteile des Zusammenlebens in einer politischen Gemeinschaft und schätzen daher die Gleichheit beim Regieren und Regiertwerden als einen Weg, ihre persönliche Freiheit zu bewahren und gleichzeitig die Früchte einer positiven politischen Zusammenarbeit zu genießen. Keyt behauptet nicht, dass Aristoteles die demokratischen Ideale Athens akkurat repräsentiert, aber er zeigt erfolgreich, dass die demokratische Konzeption, die Aristoteles beschreibt, keine Karikatur ist, sondern zumindest den Umriss einer ernsthaften Alternative zu seinem eigenen aristokratischen Ideal darstellt. Dieses aristokratische Ideal erweist sich auch als kohärenter und attraktiver, als es seine Kritiker manchmal zulassen. In Aristoteles‘ Händen billigt es schwerwiegende Ungleichheiten, aber die antiken Demokraten akzeptierten viele der gleichen Ungleichheiten in ihrem Ausschluss von Frauen, ihrer Befürwortung der Sklaverei und ihrer Bevorzugung von Bürgern gegenüber Nichtbürgern. Auch wenn Keyt es nicht so ausdrückt, weist der grundlegende Streit zwischen Aristoteles‘ Demokraten und Aristokraten viele Gemeinsamkeiten mit den Auseinandersetzungen auf, die heute zwischen den Befürwortern liberaler Neutralität und des politischen Perfektionismus bestehen. Diese Arbeit wird nicht nur für Aristoteles-Forscher, sondern auch für Historiker, politische Theoretiker und Philosophen, die für die Geschichte dieser Konzepte und Debatten sensibilisiert sind, von Nutzen sein.

Millers Kapitel beginnt mit Aristoteles‘ Kritik an extremen Formen der Demokratie mit der Begründung, dass sie das Bürgerrecht nicht nur Arbeitern, sondern auch Kaufleuten und Menschen, die anderen kommerziellen Berufen nachgehen, gewähren. Aristoteles‘ Abneigung gegen kommerzielle Tätigkeiten ist zwar bekannt, aber nur wenig bekannt. Er teilt diese Abneigung, zumindest im Großen und Ganzen, mit Platon, und eine verbreitete Ansicht tut sie lediglich als ein ererbtes aristokratisches Vorurteil ab. Miller wehrt sich zu Recht dagegen. Unabhängig davon, welche Rolle Klassenvorurteile in Aristoteles‘ Ansichten gespielt haben mögen, verteidigte er seine Urteile auf der Grundlage philosophischer Argumente, die eine sorgfältige Analyse und Bewertung verdienen. Diese Argumente hängen zum Teil von den allgemeinen Thesen seiner ethischen Theorie ab, aber nicht weniger wichtig ist seine Analyse der Handelspraktiken. Nach einem Überblick über die Grundgedanken der aristotelischen Tugendethik wendet sich Miller seinen Analysen des Tauschhandels, des Handels und des Gewinnstrebens, des Bankwesens und der Kreditvergabe gegen Zinsen sowie der Warenspekulation zu. Dann entwickelt er ein Gedankenexperiment der bekannten Zwillingserde: Wir stellen uns eine Erde wie die unsere und einen Philosophen wie Aristoteles vor, nur dass er die Grundprinzipien der modernen Mikroökonomie irgendwie kennengelernt hat und sie akzeptiert. Wenn dieser Aristoteles der Zwillingserde, „Aristecon“, Tauschhandel, Handel, Bankwesen und Warenspekulation im Lichte dieser Prinzipien überdenkt, so Miller, wird er zu deutlich anderen Schlussfolgerungen kommen als Aristoteles, obwohl er Aristoteles‘ ethische und politische Prinzipien akzeptiert.

Aristoteles‘ Verständnis des gegenseitigen Gewinns beim Handel wird ihn in die Lage versetzen, zu erkennen, wie jede der am Tausch beteiligten Parteien profitieren und am Ende „das Mittelmaß im Verhältnis zu sich selbst“ haben kann, auch wenn es keine objektive Gleichheit der getauschten Objekte gibt, und selbst wenn eine oder beide Parteien einen Gewinn machen. Auch sein Verständnis der Zeitpräferenzen wird ihn in die Lage versetzen, Kreditvergabe und Kreditaufnahme gegen Zinsen als einen potenziell fairen Tausch zu betrachten, bei dem jeder den Mittelwert im Verhältnis zu sich selbst erhält, während sein Verständnis der Rolle von Risiko und Wissen in einer Wirtschaft ihn in die Lage versetzen wird, Warenspekulation nicht als Ausbeutung zu betrachten, sondern als eine wertvolle soziale Funktion. Aristoteles übt auch eine allgemeinere Kritik am Handel, der insofern unnatürlich ist, als er den Reichtum als Selbstzweck oder als unbegrenztes Mittel zur Befriedigung der Begierde behandelt. Aristoteles wird stattdessen feststellen, dass das Geldverdienen, wie auch die Medizin, höheren Zielen untergeordnet werden kann und oft auch wird, die das Streben nach Wohlstandsmaximierung einschränken. Aristoteles‘ Argument für den Ausschluss von Menschen, die in kommerziellen Unternehmen tätig sind, von der Staatsbürgerschaft beruht auf der Ansicht, dass kommerzielle Aktivitäten notwendigerweise lasterhafte Handlungen beinhalten oder einen lasterhaften Charakter kultivieren. Miller legt überzeugend dar, dass diese Ansicht wiederum auf einem Verständnis des Handels beruht, das mit der modernen Ökonomie unvereinbar ist.

Kritiker mit thomistischen oder marxistischen Sympathien mögen bezweifeln, dass Millers mikroökonomische Prinzipien ausreichen, um die aristotelischen Theorien über den gerechten Preis oder die Perversität des gewinnorientierten Tauschs zu untergraben. Selbst diejenigen, die mit den gängigen ökonomischen Wert- und Tauschtheorien völlig im Reinen sind, könnten vernünftigerweise bezweifeln, dass Aristecon Recht hat, wenn es die Sorgen über die korrumpierenden Auswirkungen des Gewinnstrebens zurückweist. Der Hauptwert von Millers Kapitel besteht jedoch darin, zu zeigen, dass Aristoteles‘ Feindseligkeit gegenüber dem Handel nicht direkt aus seiner breiteren ethischen oder politischen Theorie folgt. Umgekehrt müssen die modernen Wirtschaftsprinzipien, die Miller erörtert, nicht im Widerspruch zu Aristoteles‘ umfassenderen Idealen stehen, einschließlich der Förderung und des Schutzes des Gemeinwohls durch die Regulierung von Eigentum und Vermögen. Anagnostopoulos hebt einige der schwerwiegenden Probleme hervor, die sich daraus ergeben, dass Aristoteles darauf besteht, dass die Bürger idealerweise die Aufgaben der Wohlstandsproduktion vermeiden. Millers Kapitel zeigt, dass die Produktion von Reichtum und der Handel nicht im Widerspruch zu den Zielen der Tugend und des Glücks stehen müssen. Dennoch kann man sich vorstellen, dass Aristoteles, wenn nicht gar Aristecon, darauf bestehen würde, dass die Stadt eine wichtige Rolle dabei spielt, solche Konflikte zu verhindern. Vielleicht sollten zeitgenössische Neo-Aristoteliker genauso denken.

Dieser Band ist eine wertvolle Ergänzung der Wissenschaft. Es ist schade, dass nur die Wohlhabenden in der Lage sein werden, es sich zu leisten.