Nummeriertes Bankkonto
Nummerierte Bankkonten sind Bankkonten, bei denen die Identität des Inhabers durch eine mehrstellige Nummer ersetzt wird, die nur dem Kunden und ausgewählten Privatbankiers bekannt ist. Obwohl diese Konten eine weitere Ebene des Bankgeheimnisses darstellen, sind sie nicht völlig anonym, da der Name des Kunden immer noch von der Bank aufgezeichnet wird und einer begrenzten, gerechtfertigten Offenlegung unterliegt.
In den 1910er Jahren schufen Bankiers aus der Schweiz Nummernkonten, um europäischen Kunden, die Steuern aus dem Ersten Weltkrieg vermeiden wollten, eine zusätzliche Ebene der Anonymität zu bieten. Mit der Verabschiedung des Schweizer Bankengesetzes von 1934 verbreitete sich diese Praxis im gesamten Schweizer Bankensektor. Einige Schweizer Banken fügten der Nummer einen Codenamen wie „Kardinal“, „Octopussy“ oder „Cello“ hinzu, um den Kunden auf andere Weise zu identifizieren. Um diese Art von Konto in der Schweiz zu eröffnen, müssen die Kunden jedoch ein mehrstufiges Clearingverfahren durchlaufen und der Bank die rechtmäßige Herkunft ihrer Vermögenswerte nachweisen. Bankinstitute, die diese Praxis in Europa, Asien und Amerika übernommen haben, verlangen von ihren Kunden ebenfalls eine strenge Überprüfung und die Angabe der Identität des wirtschaftlich Berechtigten. Die Verwendung falscher Namen zur Eröffnung dieser Konten ist in der Schweiz, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten und anderen Offshore-Finanzzentren verboten.
Viele Regierungen souveräner Staaten haben die Verwendung dieser Konten verboten, da sie in der Regel mit dem Wunsch des Kontoinhabers in Verbindung gebracht werden, entweder staatliche Kontrollen zu minimieren oder Steuern zu vermeiden. Die meisten Vorschriften für die Nutzung von Nummernkonten verlangen, dass der Inhaber ein Dokument unterzeichnet und sich einer Hintergrundprüfung unterzieht, die bestätigt, wer er ist und welche Verbindung zu dem Konto besteht. Trotz dieser Vorschriften sind Nummernkonten von Natur aus privater als normale Bankkonten. In der Schweiz ist es Bankern beispielsweise untersagt, staatlichen Stellen mitzuteilen, ob ein Konto nummeriert ist oder nicht, es sei denn, es wird ein vorsätzlicher Betrug nachgewiesen, und nicht nur die Nichtmeldung von Vermögenswerten, um Steuern zu vermeiden.