Brown vs. Mississippi

Raymond Stuart, ein weißer Pflanzer, wurde am 30. März 1934 in Kemper County, Mississippi, ermordet. Arthur Ellington, Ed Brown und Henry Shields, drei schwarze Farmpächter, wurden wegen dieses Mordes verhaftet. Bei der Verhandlung stützte sich die Staatsanwaltschaft hauptsächlich auf die Geständnisse der Angeklagten gegenüber den Polizeibeamten. Während des Prozesses gaben die Zeugen der Anklage jedoch freimütig zu, dass die Angeklagten erst gestanden, nachdem sie von den Beamten brutal ausgepeitscht worden waren:

„… Die Angeklagten mußten sich ausziehen, wurden auf Stühle gelegt und mit einem Lederriemen mit Schnallen auf dem Rücken ausgepeitscht, und der besagte Stellvertreter gab ihnen zu verstehen, daß die Peitschenhiebe fortgesetzt würden, wenn sie nicht gestehen würden, und sie gestanden nicht nur, sondern gestanden in allen Einzelheiten, wie es von den Anwesenden verlangt wurde; und auf diese Weise gestanden die Angeklagten das Verbrechen, und als die Peitschenhiebe fortschritten und wiederholt wurden, änderten oder paßten sie ihr Geständnis in allen Einzelheiten an, um den Forderungen ihrer Peiniger zu entsprechen. Als die Geständnisse in der genauen Form und mit dem genauen Inhalt, wie sie von der Meute gewünscht wurden, erlangt worden waren, verabschiedeten sie sich mit der abschließenden Ermahnung und Warnung, dass, wenn die Angeklagten ihre Geschichte zu irgendeinem Zeitpunkt in irgendeiner Hinsicht gegenüber der zuletzt gemachten Aussage ändern würden, die Täter des Verbrechens die gleiche oder eine ebenso wirksame Behandlung anwenden würden.“

Ein Angeklagter war zusätzlich zu den Peitschenhieben auch noch an einem Baum aufgehängt worden. Die Geständnisse wurden dennoch als Beweismittel zugelassen und waren die einzigen Beweise, die in dem anschließenden eintägigen Prozess verwendet wurden. Die Angeklagten wurden von den Geschworenen zum Tode durch Erhängen verurteilt. Die Verurteilungen wurden vom Obersten Gerichtshof von Mississippi in der Berufung bestätigt. In seiner abweichenden Meinung schrieb der Oberste Richter Virgil Alexis Griffith: „Das Protokoll liest sich eher wie Seiten aus einem mittelalterlichen Bericht als wie eine Aufzeichnung, die innerhalb der Grenzen einer modernen Zivilisation erstellt wurde.“